Skalli & Hati
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AUSSCHREIBUNG POSITION KASSIER-STELLVERTRETER
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Autor:  hamar [ So 7. Jan 2018, 17:47 ]
Betreff des Beitrags:  AUSSCHREIBUNG POSITION KASSIER-STELLVERTRETER

Der Vorstand von Skalli & Hati schreibt folgende Position zur Besetzung aus:

Kassier-Stellvertreter
Tätigkeit: Stellvertretung unserer Kassierin, Unterstützung Kassier-Tätigkeiten, Mitglied des Vorstands

Wer? Bewerben kann sich jedes Vollmitglied unseres Vereins. Auch Personen welche bereits eine andere Position bekleiden können sich bewerben. Sollte so eine Person dann gewählt werden, wird seine vorherige Position neu besetzt bzw. gewählt werden.

Wie? Entweder schriftlich per E-Mail an info@skalli-hati.at oder persönliche Ansprache bei einem Vorstandsmitglied.

Bis wann? Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, den 21. Januar 2018. Die Wahl findet bei der nächsten Vollversammlung (Termin wird noch organisiert) in einer schriftlichen und geheimen Wahl statt.

Begründung: Aufgrund unserer Größe des Vereins wird diese Position notwendig, sowie steht dann die Besetzung des Vorstands im Einklang mit dem Österreichischen Vereinsgesetz bzw. Statuten nach §11 Absatz 1.
Nach §5 Absatz 5 des Vereinsgesetz werden die Rechnungsprüfer dann nicht mehr Teil des Vorstands:
"(5) Jeder Verein hat mindestens zwei Rechnungsprüfer zu bestellen, ein großer Verein im Sinne des § 22 Abs. 2 einen Abschlussprüfer. Rechnungsprüfer wie Abschlussprüfer müssen unabhängig und unbefangen sein, Abs. 4 vierter Satz gilt sinngemäß. Sofern die Statuten nicht anderes vorsehen, wird der Abschlussprüfer für ein Rechnungsjahr bestellt."

Beste Grüße
der Vorstand

Autor:  Anzeige [ So 7. Jan 2018, 17:47 ]
Betreff des Beitrags: 


Autor:  hamar [ Mi 10. Jan 2018, 21:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AUSSCHREIBUNG POSITION KASSIER-STELLVERTRETER

Noch ein Vorschlag zum Wahlablauf :

- Schriftliche geheime Wahl mittels Stimmzettel (werden in der Versammlung ausgegeben)
- es gewinnt derjenige Kandidat die Wahl, welcher die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen hinter sich vereint. Gültige Stimmen sind alle am Tag der Vollversammlung abgegebenen Stimmzettel aller Vollmitglieder, welche auch gültig gewählt haben (1 Kreuz bei seinem Favoriten) plus etwaige schriftliche Vollmachten bei abwesenden Mitgliedern.
- Sollte im ersten Wahldurchgang kein Kandidat die absolute Mehrheit hinter sich vereinen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten statt welche die zwei meisten Stimmen erhalten haben.
- Vollmitglieder, welche nicht persönlich am Tag der Wahl anwesend sind, müssen eine schriftliche Vollmacht an ein anderes anwesendes Mitglied übergeben um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
- Sollte der unwahrscheinliche Fall auftreten, dass in der Stichwahl jeder Kandidat gleich viele Stimmen erhält, so hat der Obmann das letzte Wort - so wie es auch in den Statuten festgelegt ist.
- Eine vor der Wahl zu besetzende Wahlkommission aus mindestens drei Mitgliedern - welche selbst nicht Kandidaten der Wahl sind - führt die Zählung der Stimmzettel aus und prüft die Wahl hin auf ihre Korrektheit.

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